Spurenkommission
Leitbild (Fassung vom 9. März 2018; beschlossen vom Vorstand der DGRM sowie von der DNA-Fachkonferenz der kriminaltechnischen Institute)
Die Spurenkommission ist eine gemeinsame Kommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute in Deutschland. Sie wurde als Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gegründet und wird als Arbeitsgemeinschaft der DGRM geführt.
Sie setzt sich paritätisch aus je vier Vertretern der Rechtsmedizin sowie der Kriminaltechnik zusammen und wird von einem Vorsitzenden geleitet, der aus dem Bereich der rechtsmedizinischen Institute berufen wird. Dabei werden die Vertreter der Kriminaltechnik aus dem Kreis der DNA-Fachkonferenz (Leiter/-innen der DNA-Untersuchungsstellen) der kriminaltechnischen Institute delegiert, und die Vertreter der Rechtsmedizin vom Vorstand der DGRM. Über die Dauer des Mandates der Kommissionsmitglieder entscheiden die jeweiligen entsendenden Gremien. Die Kommission kann bei Bedarf Gäste zu den Sitzungen einladen.
Die Spurenkommission verfügt über keine eigenen Finanzmittel. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Es besteht kein Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten oder anderen im Zusammenhang mit der Kommissionstätigkeit anfallenden Kosten.
Die Spurenkommission übernimmt die Federführung der jährlich stattfindenden GEDNAP-Spurenringversuche zur Qualitätskontrolle in der forensischen Spurenkunde und DNA-Analyse. Sie entscheidet, wer für die praktische Durchführung der GEDNAP-Ringversuche verantwortlich ist. Ein Repräsentant der durchführenden Einrichtung ist zusätzlich mit Sitz und Stimme in der Kommission vertreten. Aktuell werden die GEDNAP-Ringversuche vom Institut für forensische Genetik (Münster) durchgeführt.
Die Spurenkommission stellt sicher, dass die Ergebnisse der GEDNAP-Ringversuche jährlich einmal im Rahmen des sog. Spurenworkshops den Teilnehmern des Ringversuches präsentiert werden. Zur Durchführung des Spurenworkshops wählt sie wenigstens ein Jahr vorher einen geeigneten Veranstalter aus.
Die Spurenkommission trifft sich einmal im Jahr zu einer Sitzung. Diese findet in der Regel anlässlich des Spurenworkshops statt. Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Sitzungstermine vereinbart werden. Über die Inhalte und Ergebnisse der Sitzungen werden Protokolle angefertigt, die öffentlich gemacht werden. Dazu bestimmt die Kommission aus ihrem Kreis ein Mitglied, das die Rolle des Schriftführers übernimmt.
Die Spurenkommission kann bei Bedarf zu aktuellen Fragestellungen oder Problemen auf dem Gebiet der forensischen Genetik wissenschaftliche Empfehlungen formulieren, spezielle Ringversuche organisieren und Stellungnahmen verfassen. Sie ist bestrebt, mit Projektgruppen anderer Organisationen zusammen zu arbeiten, die gleiche Zielrichtungen verfolgen, um bundeseinheitliche Empfehlungen zu gewährleisten.
Offener Brief der Spurenkommission vom 01.03.2021 an den Vorstand der Charité – Universitätsmedizin Berlin zur Schließung der Abt. “Forensische Genetik” des Instituts für Rechtmedizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Stellungnahme der Spurenkommission vom 14.12.2016 zur erweiterten DNA-Analyse:
Die Spurenkommission hat eine Stellungnahme zu den “Möglichkeiten und Grenzen der DNA-gestützten Vorhersage äußerer Körpermerkmale, der biogeographischen Herkunft und des Alters unbekannter Personen anhand von Tatortspuren im Rahmen polizeilicher Ermittlungen” verfasst.