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GEDNAP

Internationale Ringversuche zur forensischen DNA-Typisierung

  1. Geschichte
  2. Wer kann teilnehmen
  3. Registrierung für den Ringversuch
  4. Ergebnis-Übermittlung
  5. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme

1. Geschichte

Die Spurenkommission wurde in den 1980er Jahren von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gegründet, das Ziel war einen Spurenringversuch zu organisieren. Später erfand Prof. Bernd Brinkmann (Universität Münster) in Anlehnung an EDNAP (European DNA Profiling group, die europäische Arbeitsgruppe der International Society for Forensic Genetics [ISFG]) GEDNAP (German DNA Profiling) als Terminus für den Ringversuch zur DNA-Typisierung.
Anfänglich für deutschsprachige Labore konzipiert, beteiligten sich bereits frühzeitig auch Labore aus den Niederlanden und Skandinavien. Die Beteiligung von zahlreichen weiteren europäischen Laboren machte den GEDNAP-Ringversuch zu einem der weltweit größten Spuren-Ringversuche.

Die Labore erhalten eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.

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2. Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen ist im Prinzip für jedes Labor weltweit möglich, sei es privat oder staatlich geführt (z.B. ein kriminaltechnisches Institut).

Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme kann nur erfolgen, wenn die Untersuchung nicht durch Dritte vorgenommen wurde.

Im Jahre 2018 nahmen mehr als 200 Labore aus 42 Ländern an den GEDNAP-Ringversuchen (als GEDNAP 58 bzw. GEDNAP 59 bezeichnet) teil.
Es gibt 2 GEDNAP-Ringversuche pro Jahr. Die Teilnahme an beiden Ringversuchen wird empfohlen, dies ist aber nicht zwingend.

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3. Registrierung für die Ringversuche im Jahre 2024

Die Registrierung und Anmeldung zu den beiden GEDNAP-Ringversuchen im Jahre 2024 (als GEDNAP 68 bzw. GEDNAP 69 bezeichnet) ist seit dem 15.07.2024 möglich. Bitte nutzen Sie die on-line Registrierung.

Anonymität
Jede eingehende Registrierung wird mit einem Laborcode (einer vierstelligen “LTAN”)verknüpft (z.B. G68_9012), der für alle weiteren Schritte verwendet wird und eine Gleichbehandlung aller auf diesem Wege anonymisierten Teilnehmer sichert.

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4. Ergebnis-Übermittlung

Die Ringversuchsproben (für den klassischen Kern: 3 Vergleichsproben, 4 Spuren) werden vom ausrichtenden Labor, dem IFMG, unter Beachtung internationaler Standards präpariert.
Jedes teilnehmende Labor erhält seinen Probensatz zusammen mit allen benötigten Informationen per Post.

Die Deadline für die Übermittlung der Befunde (inklusive Originaldaten) ist i.d.R. der 4. Dezember eines jeden Jahres, so dass das ausrichtende Labor für die Auswertung bis Februar des Folgejahres genügend Zeit hat. Die Auswertung der Ringversuche wird den Teilnehmern individualisiert übermittelt (Vergleich von IST- vs SOLL-Werten) oder in Form anonymisierter Auswertungen.

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5. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme

Durch das ausrichtende Institut, das IFMG, wird eine Bescheinigung erstellt, in der die erfolgreiche Ringversuchs-Teilnahme für das betreffende Modul bestätigt wird.

Falsche Resultate (d.h. Fehler) werden explizit erwähnt.
Die Bescheinigungen werden durch die Leiter der GEDNAP-Ringversuche abschließend überprüft und unterzeichnet.
Teilnehmende Labore haben das Recht, schriftlich einen Einspruch gegen die Auswertung einzulegen und einen Änderungswunsch vorzulegen.

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