GEDNAP & Spurenkommission
Internationale Ringversuche zur forensischen DNA-Typisierung
- Geschichte
- Wer kann teilnehmen
- Registrierung für den Ringversuch
- Ergebnis-Übermittlung
- Jährlicher Spuren-Workshop
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme
1. Geschichte
Die Spurenkommission wurde in den 1980er Jahren von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gegründet, das Ziel war einen Spurenringversuch zu organisieren. Später erfand Prof. Bernd Brinkmann (Universität Münster) in Anlehnung an EDNAP (European DNA Profiling group, die europäische Arbeitsgruppe der International Society for Forensic Genetics [ISFG]) GEDNAP (German DNA Profiling) als Terminus für den Ringversuch zur DNA-Typisierung.
Anfänglich für deutschsprachige Labore konzipiert, beteiligten sich bereits frühzeitig auch Labore aus den Niederlanden und Skandinavien. Die Beteiligung von zahlreichen weiteren europäischen Laboren machte den GEDNAP-Ringversuch zum wohl weltweit größten Spuren-Ringversuch.
Die Labore erhalten eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Resultate und typische Fehler werden im Rahmen des jährlichen Spurenworkshops (anonym) präsentiert .
2. Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen ist im Prinzip für jedes Labor weltweit möglich, sei es privat oder staatlich geführt (z.B. ein Institut für Rechtsmedizin oder ein kriminaltechnisches Institut).
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme kann nur erfolgen, wenn die Untersuchung nicht durch Dritte vorgenommen wurde.
Im Jahre 2018 nahmen mehr als 200 Labore aus 42 Ländern an den GEDNAP-Ringversuchen (als GEDNAP 58 bzw. GEDNAP 59 bezeichnet) teil.
Es gibt 2 GEDNAP-Ringversuche pro Jahr. Die Teilnahme an beiden Ringversuchen wird empfohlen, dies ist aber nicht zwingend.
3. Registrierung für den Ringversuch im Jahre 2020
Die Deadline für die Anmeldung zu den GEDNAP-Ringversuchen im Jahre 2020 (als GEDNAP 60 bzw. GEDNAP 61 bezeichnet) ist der 02. November 2020. Bitte nutzen Sie die on-line Registrierung.
Anonymität
Jede eingehende Registrierung wird mit einem Laborcode verknüpft (z.B. G60_789), der für alle weiteren Schritte verwendet wird und eine Gleichbehandlung aller auf diesem Wege anonymisierten Teilnehmer sichert.
4. Ergebnis-Übermittlung
Die Ringversuchsproben (3 Vergleichsproben, 4 Spuren) werden vom ausrichtenden Labor, dem IFG, unter Beachtung internationaler Standards präpariert.
Jedes teilnehmende Labor erhält seinen Probensatz zusammen mit allen benötigten Informationen per Post.
Die Deadline für die Übermittlung der Befunde (inklusive Originaldaten) ist i.d.R. der 4. Dezember eines jeden Jahres, so dass das ausrichtende Labor für die Auswertung und die Spurenkommission für die Kontrolle dieser Auswertung genügend Zeit hat. Die Auswertung der Ringversuche wird allen Teilnehmern im Rahmen des Spurenworkshops im Februar des folgenden Jahres präsentiert.
5. Jährlicher Spurenworkshop
Die Auswertung der GEDNAP-Ringversuche des Vorjahres wird den Teilnehmern jährlich im Februar des Folgejahres im Rahmen des Spurenworkshops präsentiert.
Der nächste Spurenworkshop wird in Bielefeld vom 25. – 27. Februar 2021 stattfinden, sofern es in der SARS-CoV-2 Pandemie möglich sein sollte.
Übersichtsstatistiken und anonymisierte Fehlerbeispiele werden im Rahmen der Präsentation der Auswertung gezeigt. Die Anonymität eines Fehlerlabors bleibt gewahrt.
Die Teilnahme am Spurenworkshop wird den Ringversuchs-Teilnehmern empfohlen, sie ist jedoch nicht vorgeschrieben. Auf dem Spurenworkshop erhalten die anwesenden Ringversuchs-Teilnehmer einen verschlossenen Umschlag mit ihrer individuellen Auswertung.
Ringversuchs-Teilnehmer, die nicht am Spurenworkshop teilnehmen konnten, erhalten ihre individuelle Auswertung per Post im Anschluss an den Spurenworkshop.
6. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme
Durch das ausrichtende Institut, das IFG, wird eine Bescheinigung erstellt, in der die erfolgreiche Ringversuchs-Teilnahme für bestimmte STR-Systeme bestätigt wird.
Falsche Resultate (d.h. Fehler) werden explizit erwähnt.
Die Bescheinigungen werden durch die Leiter der GEDNAP-Ringversuche abschließend überprüft und zertifiziert.
Teilnehmende Labore haben das Recht, schriftlich einen Einspruch gegen die Auswertung einzulegen und einen Änderungswunsch vorzulegen.